Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung über das Vorhaben der Landesregierung debattiert, die Schuldenbremse zukünftig mit einfacher Mehrheit (statt wie bisher mit Zwei-Drittel-Mehrheit) im Landtag aussetzen zu können.
In der Debatte sagte der SPD-Haushaltspolitiker Torsten Warnecke: „Zeiten wie diese sind eine Bewährungsprobe für die Wahrung demokratischer Rechte und Regeln. Es ist stets die Position der Sozialdemokratie gewesen, für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität einzutreten. Und deshalb wird die Einschränkung von Rechten des Parlaments mit uns nicht zu machen sein.“
Warnecke nannte die gesamte Entstehungsgeschichte des von der Regierung geplanten Schattenhaushalts fragwürdig: Eine Anhörung habe nur auf Druck der Opposition stattgefunden, in der Anhörung musst der Rechnungshof daran erinnern, dass es nach wie vor Haushaltsgrundsätze gibt, die gälten.
„Und auch inhaltlich macht das Sondervermögen wenig Sinn: Warum ein Sondervermögen auflegen, wenn man jetzt noch gar nicht sagen kann, welche Mittel coronabedingt in den nächsten Jahren benötigt werden? Warum nicht schlicht mit dem bewährten Mittel der Nachtragshaushalte arbeiten? Das von CDU und Grünen vorgelegte Gesetz hat ‚das Odium des verletzten Anstands‘, wie Hildegard Hamm-Brücher einmal sagte, weil es das Parlament in seiner ureigensten Aufgabe schwächt,“ so Torsten Warnecke