30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – bessere Chancen für alle Kinder und Jugendlichen

Bild: Angelika Aschenbach

Anlässlich des 30. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention betonte der Jugendpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Frank-Tilo Becher, die Wichtigkeit der vereinbarten Richtlinien. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes basiere auf Schutzrechten, Förderungsrechten und Beteiligungsrechten für Kinder. So sei der Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, sexuellen Übergriffen, Verwahrlosung, Kinderhandel und wirtschaftlicher Ausbeutung leider immer noch eine hochaktuelle Aufgabe.

Der SPD-Landtagsfraktion sei es ein wichtiges Anliegen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche, aber auch jeder Erwachsene die in der Kinderrechtskonvention niedergeschriebenen grundlegenden Rechte kenne. „Mit einer Haltung der Wertschätzung und Anerkennung gegenüber allen Kindern und ihren Rechten stärken wir das Miteinander in den Familien und damit auch das Miteinander in der Gesellschaft“, so Becher.

Mit der Volksabstimmung vergangenen Jahres habe sich Hessen hierzu klar bekannt und diese Rechte in der Hessischen Verfassung ausdrücklich gestärkt. Es reiche aus seiner Sicht jedoch nicht aus, sich zu dieser Verpflichtung nur auf dem Papier zu bekennen. Die Kinderrechtskonvention gebe für alle Entscheidungen und Maßnahmen, in denen zwischen verschiedenen Rechtspositionen und Interessen abgewogen werden müsse, eine Richtschnur an die Hand. Sie verpflichte Gerichte, Verwaltungsbehörden, öffentliche oder private Einrichtungen der sozialen Fürsorge und Gesetzgebungsorgane, das Kindeswohl und die Interessen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen. Dies sei jedoch nach wie vor nicht überall gewährleistet. „Die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls verpflichtet uns nicht nur, den Blickwinkel von Kindern einzunehmen, sondern auch, Kinder und Jugendliche zu beteiligen“, betonte Becher. Beteiligung sei einer der Schwerpunkte der Jugendarbeit. Allem zu Grunde liege aus seiner Sicht die Auffassung, Kinder und Jugendliche als Experten in eigener Sache ernst zu nehmen. Kinder- und Jugendbeteiligung sei keine Spielwiese, sondern es müsse Einflussmöglichkeiten geben und Entscheidungsprozesse müssten transparent gestaltet sein.

Um die Kinderrechte in Hessen weiter zu stärken, sei aus seiner Sicht nach wie vor die Einberufung einer hauptamtlichen Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte zur stärkeren Vernetzung mit Akteurinnen und Akteuren der Jugendarbeit und Jugendhilfe dringend notwendig. „Wir brauchen außerdem eine dauerhafte Landesförderung der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen, damit Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen auch dort Beratung und Unterstützung erhalten“, sagte Becher abschließend.